Tipps & Tricks
Tipps und Tricks rund um´s Bewerben
Rechtschreibung
Die meisten Bewerbungen werden aufgrund der Nachlässigkeit in der Rechtsschreibung an den Absender zurück gesandt. Hier gilt es Sorgfalt walten zu lassen. Prüfen Sie Ihre Bewerbungsmappe und lassen Sie diese von einer weiteren Person Korrektur lesen. Dies ist nicht sehr aufwendig und doch sehr effektiv. Legen Sie Wert auf eine hohe Qualität Ihrer Bewerbung. Es lohnt sich.
E-Reputation
Ihr „Ruf“ im Internet. Achten Sie auf die Dinge, welche Sie im Internet verbreiten. Posts in Social Media mit Fotos , Bemerkungen, Meinungen und Likes. Arbeitgeber prüfen den Bewerber im Netz um die Softskills zu erkennen und ob er auch in das Team passen würde.
Selbstmarketing
Wie sieht es bei Ihnen aus? Würden Sie sich selbst einstellen, wenn Sie Chef der Wunschfirma wären? Versetzen Sie sich in die Lage Ihres neuen Chefs. Welche Argumente Ihrer Persönlichkeit und Ihrer beruflichen Leistungen würden Sie überzeugen als Chef? Verkaufen Sie sich gut!? Kennen Sie Ihre Stärken und Schwächen? Stehen Sie dazu? Werden Sie Ihr größter Fan.
Ausstrahlung: Seien Sie positiv. Sowohl dem neuen Unternehmen gegenüber, wie auch den neuen Kollegen und Vorgesetzten oder auch Ihren neuen Mitarbeitern. Informieren Sie sich so gut wie möglich. Seien Sie vorbereitet. Je größer Ihr Wissen in diesem Bereich ist, desto selbstsicherer können Sie auftreten und strahlen mehr Sympathie aus. Andere Menschen spüren dies und Sie werden überzeugen.
Look: Passen Sie sich Ihrer Tätigkeit an und bleiben Sie authentisch. Natürlich dürfen Sie, wenn Sie beispielsweise in einer Bank arbeiten, einen Anzug tragen auch farbliche Akzente setzen, um sich wohlzufühlen. Unangebracht wäre hier, dass Sie sich in einer verwaschenen Jeans und einem Kapuzenshirt vorstellen.
Die Videobewerbung
Kurze Begrüßung, Vorstellung (Persönliche Daten: Name, Vorname, Familienstand, Alter) Stellen Sie sich selbstbewusst hin. Nehmen Sie das Video nicht im Sitzen auf. Dies wirkt ungünstig und Ihre Stimme verändert sich. Im Hauptteil des Videos erzählen Sie Ihren Lebenslauf und ergänzen diesen durch Ihre Stärken. Erklären Sie Ihrem neuen Arbeitgeber, wie Sie das Unternehmen unterstützen können und wie Sie sich einbringen möchten. Denn Sie sind ja die richtige Person für die ausgeschriebene Position! Bedanken Sie sich für die Aufmerksamkeit und die Zeit und runden Sie das Video ab, in dem Sie mitteilen, dass Sie sich über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch sehr freuen. Kleiden Sie sich, als ob Sie schon zum Vorstellungsgespräch eingeladen wären und achten Sie darauf, dass Sie bei der Videoaufnahme nicht zu stark gestikulieren. Üben Sie dies so lange, bis Sie mit dem Resultat zufrieden sind. Denken Sie daran, auch dieses Video ist Ihre persönliche Visitenkarte und eine mögliche Chance für Ihre neue berufliche Herausforderung.
Fotographie
Wie wirke ich auf dem Foto? Welchen Eindruck will ich vermitteln? Wen möchte ich ansprechen? Darauf achten, dass die Haare (besonders bei langen Haaren) gerade liegen. Sollte das nicht der Fall sein, den Fotographen um ein neues Foto bitten. Keine falsche Bescheidenheit. Achten Sie auch darauf, dass Sie den ähnlichen Kleidungsstil tragen, welchen Sie beim Vorstellungsgespräch tragen werden.
Es ist besonders wichtig, zu einem Profi zu gehen. Sparen wäre hier der falsche Ansatz. Es ist wirklich gut investiertes Geld. Bedenken Sie auch, dass Sie diese Kosten in Ihrer Einkommenssteuer wieder absetzen können. Lassen Sie sich eine Quittung ausstellen und heben Sie die Belege auf.
Es ist besonders wichtig, zu einem Profi zu gehen. Sparen wäre hier der falsche Ansatz. Es ist wirklich gut investiertes Geld. Bedenken Sie auch, dass Sie diese Kosten in Ihrer Einkommenssteuer wieder absetzen können. Lassen Sie sich eine Quittung ausstellen und heben Sie die Belege auf.
Arbeitsrecht
Die wichtigsten Einblicke:
Arbeitsvertrag: Ist das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden? Besteht eine Betriebsvereinbarung? Der Arbeitsvertrag regelt den Arbeitslohn, die Arbeitszeit, den Urlaub und die zu erbringenden Leistungen beider Seiten.
Arbeitszeit: Nach EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG gilt als Arbeitszeit jene, welche der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Dies schließt auch einen Bereitschaftsdienst mit ein. Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag geregelt.
Befristung: wird das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit eingegangen? Ist es befristet? Endet das Vertragsverhältnis ohne weitere Kündigung? Gibt es Kündigungsfristen? Wann wird das Arbeitsverhältnis entfristet? Ist eine Übernahme möglich?
Mehrarbeit: Diese wird ebenfalls im Arbeitsvertrag des Arbeitsnehmers geregelt. Umgangssprachlich als Überstunden bezeichnet. Gibt es keine Regelungen im Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag, dann ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten. Ausnahme wäre, dass zum Wohle des Unternehmens (Notfallarbeit) verrichtet wird. Bei außertariflich bezahlten Fachkräften oder Führungskräften beinhaltet das höhere Gehalt die Mehrarbeit. Im Regelfall kann die Mehrarbeit entweder ausgezahlt (vergütet) oder als Gleitzeit abgegolten werden.